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Verant­wortung in der Lieferkette.

Das LkSG.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG), das in Deutschland seit 2023 in Kraft ist, verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Für die MONTAPLAST als produzierendes Unternehmen hat dieses Gesetz weitreichende Bedeutung.

Lieferanten CoC

Die MONTAPLAST verpflichtet sich gegenüber Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten zur Einhaltung umfassender Umwelt- und Sozialstandards. Gleiches erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern.

Hinweise nach LkSG

Um unsere wertegeleitete Unternehmenskultur zu konkretisieren und den gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gerecht zu werden, bitten wir alle Geschäftspartner, sich bei Compliance Verstößen, bei Risiken oder gar Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltbelangen nicht wegzugucken, sondern aktiv hierüber zu berichten.

Grundsatz­erklärung

Die MONTAPLAST nimmt ihre Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt entlang globaler Lieferketten sehr ernst und hat daher im Jahr 2024 eine entsprechende Grundsatzerklärung unterzeichnet.

Berichte

Hier finden Sie zukünftig unsere jährlichen LkSG-Berichte.